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Drei Abteilungen: Optimierung und Anpassung der Exportkontrollmaßnahmen für Drohnen, offiziell ab dem 1. September in Kraft getreten

2024-08-01

Neueste Unternehmensnachrichten über Drei Abteilungen: Optimierung und Anpassung der Exportkontrollmaßnahmen für Drohnen, offiziell ab dem 1. September in Kraft getreten

Die Ausfuhrkontrolle bestimmter Drohnen für den Verbraucherbereich wurde gelockert und die Kontrolle von Nutzlasten mit doppeltem Verwendungszweck für militärische und zivile Zwecke wurde verschärft.


neueste Unternehmensnachrichten über Drei Abteilungen: Optimierung und Anpassung der Exportkontrollmaßnahmen für Drohnen, offiziell ab dem 1. September in Kraft getreten  0


Das Handelsministerium, die Zollverwaltung,Die Zentrale Militärkommission hat eine Mitteilung zur Optimierung und Anpassung der Exportkontrollmaßnahmen für unbemannte Luftfahrzeuge veröffentlicht.. Gemäß den einschlägigen Bestimmungen des Ausfuhrkontrollgesetzes der Volksrepublik China, des Außenhandelsgesetzes der Volksrepublik China,und das Zollgesetz der Volksrepublik China, zur Wahrung der nationalen Sicherheit und Interessen, mit Zustimmung des Staatsrates und der Zentralen Militärkommission,Es wird beschlossen, die Ausfuhrkontrollmaßnahmen für bestimmte unbemannte Luftfahrzeuge und zugehörige Artikel anzupassen.. offiziell ab dem 1. September 2024 umgesetzt.



Diese Anpassung umfaßt hauptsächlich folgende Aspekte:


Erstens:Wir haben die Kontrollstandards für einige wichtige Komponenten unbemannter Luftfahrzeuge angepasst, einschließlich Infrarotbildgeräten,Synthetische Blende-Radar, Laser für die Zielführung und Trägheitsmessgeräte.Die einschlägigen Unternehmen müssen bei der Herstellung und Ausfuhr dieser Komponenten strengere Vorschriften befolgen, um die Einhaltung der nationalen Ausfuhrkontrollanforderungen sicherzustellen..


Zweitens:Die vorübergehende Verordnung über spezifische Drohnen für Verbraucher wurde aufgehoben.die für Unternehmen in diesem Bereich mehr Marktchancen bieten können.


Drittens:Außerhalb der Sichtlinie, mehrere Flugzeugformationen und Anti-Drohnen-Ausrüstung sind eingeschränkt.Es ist verboten, drahtlose Kommunikationsgeräte mit einer der folgenden Eigenschaften für bestimmte unbemannte Luftfahrzeuge oder unbemannte Luftschiffe zu verwenden (siehe Zollwarencodes):: 8517629910, 8517691002, 8526920010).


Die Entfernung zwischen dem drahtlosen Fernsehen und der Übertragung beträgt mehr als 50 km.

Die Fähigkeit, mehrere Flugzeuge an einer Station zu steuern, ist größer als 10.

Elektronische Störgeräte gegen Drohnen mit einer Störreichweite von mehr als 5 km (siehe Zollnummer 8543709960).

Ein Hochleistungslaser mit einer Ausgangsleistung von mehr als 1,5 kW, der speziell für Drohnenbekämpfungssysteme entwickelt wurde (Zollnummer: 9013200093).


Viertens:Ausfuhrbeschränkungen für nicht regulierte zivile Drohnen, die die Ausfuhr aller nicht regulierten zivilen Drohnen zur Verbreitung von Massenvernichtungswaffen ausdrücklich verbieten,terroristische Aktivitäten, oder für militärische Zwecke helfen wird, die Ausfuhrbestellung ziviler Drohnen zu regulieren und zu verhindern, dass sie illegal für nicht friedliche Zwecke verwendet werden.